Geschrieben von Bach RüdigerWie regeln die Berufsfeuerwehren in Hessen aufgrund des Rechtsrahmen den o.g. Sachverhalt?
Jedenfalls NICHT über die HAZVO, denn:
§ 85 HBG
(1) Die Arbeitszeit wird durch Rechtsverordnung der Landesregierung geregelt. Die Arbeitszeit der Beamten des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr, der Forstbeamten, der Lehrer und Erzieher an öffentlichen Schulen, der beamteten Musiker der Staatlichen Bühnen des Landes Hessen, der Polizeivollzugsbeamten und der Beamten des Justizvollzugsdienstes regelt die oberste Dienstbehörde.
Gruß
A.
Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.
INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!
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