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Zuwendungen Feuerwehrwesen (Baden-Württemberg)
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStützpunktfeuerwehr in BY, war: Sonderrechte von Feuerwehrleuten16 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg671081
Datum09.03.2011 14:39      MSG-Nr: [ 671081 ]6831 x gelesen

Geschrieben von Gerrit LamadeIch denke mal das gleiche wie in BaWü,

Also nicht mehr.
Die Kategorisierung "Stützpunktfeuerwehr" wurde mit der vorletzten Überarbeitung der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (ZFeu) abgeschafft.
Früher war es so, dass bei den "Stützpunktfeuerwehren" jedes Vorhaben mit einem höheren Förderungsbetrag bezuschußt wurde, als bei einer normalen Feuerwehr. Mit diesem höheren Zuschuss sollte dann die (finanzielle) Belastung die sich aus der unterstützenden Tätigkeit für umliegenden Gemeinden ergeben abgemildert werden.

Heute ist es so, dass nicht mehr alle Fahrzeuge bzw. Vorhaben einer bestimmten Wehr erhöht bezuschußt werden, sondern einzelne Maßnahmen verschiedener Wehren.
Es könnte also bei den benachbarten Wehren A, B und C die Wehr A für eine DLK mit überörtlichem Einsatzzweck einen erhöhten Zuschuß erhalten, Wehr B für einen RW mit überörtlichem Zweck und Wehr C für ein TLF 20/40Einsatzzweck jeweils erhöhte Zuschußbeträge erhalten.

Damit trägt die ZFeu der Tatsache Rechnung, dass auch die früheren Stützpunktwehren am Dienstag Vormittag um 10:30 Uhr ein Problem haben, alle Sonderfahrzeuge und die zugehörigen Lösch-/ Rüstzüge (unter Beibehaltung des Grundschutzes der eigenen Gemeinde) zeitnah qualifiziert zu besetzen und dass es deshalb Sinn machen kann, die Last auf mehrere Schultern zu verteilen.

In sofern hängt der höhere Zuschuß heute an einzelnen (überörtlich eingesetzten) Fahrzeugen (i.d.R. nur Sonderfahrzeuge, keine normalen (H)LF ), und nicht mehr an einer bestimmten Wehr.

Dennoch trägt die eine oder andere ehemalige Stützpunktfeuerwehr diesen (abgeschafften) Titel wie eine Monstranz vor sich her...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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 09.03.2011 13:48 Knut7 K.7, Nordendorf Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen
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 09.03.2011 14:39 Chri7sti7an 7F., Wernau

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