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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Residenzpflicht für FF-Führungskräfte | 21 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Weisendorf / Bayern | 670983 | ||
Datum | 09.03.2011 09:26 MSG-Nr: [ 670983 ] | 6547 x gelesen | ||
vielleicht versteh ich dich jetzt ja falsch, aber: Geschrieben von Knut Kobbe Dass der Kommandant wegzieht und sein Amt nicht abgibt ... ist doch eigentlich gar nicht möglich, oder? Für Bayern wäre z.B. im BayFwG Art. 6 Abs. 2 geregelt, wer überhaupt Dienst in der Feuerwehr machen kann / darf. Und dazu muss er entweder in der Gemeinde wohnen oder arbeiten. In begründeten Ausnahmefällen wäre noch ein Wohnsitz in der Nachbargemeinde möglich. Aber alles was weiter weg ist, geht laut Gesetz nicht und ist auch nicht wirklich sinnvoll. Alles nur meine ausschließlich private Meinung | ||||
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