Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Residenzpflicht für FF-Führungskräfte | 21 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 670939 |
Datum | 08.03.2011 21:13 MSG-Nr: [ 670939 ] | 7354 x gelesen |
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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Hallo,
Geschrieben von Andreas Rometschda es bei einer wohlbekannten FF in meiner näheren Umgebung zu folgendem"Problem" kam, die Frage: Wie wird dies in anderen FF gehandhabt, insbesondere bei den "größeren", also mit dementsprechendem Einsatzaufkommen ? Die FF Celle und Lüneburg lösen dies meines Wissens nach ja durch einen BvD.
In der dir wohlbekannten FF liegt das Hauptproblem laut verlinktem Bericht wohl aber nicht in der Abwesenheit bei Einsätzen, sondern an einer mangelhaften Amtsführung im organisatorischen Bereich.
Ein BvD-System entlastet IMHO nur den Einsatzleitdienst, die Amtsführung muss der Wehrführer/Kommandant/Stadtbrandmeister dennoch selbst machen.
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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