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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaStromaggregat im Mehrfamilienhaus- wo lagern?9 Beiträge
AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland670750
Datum07.03.2011 22:07      MSG-Nr: [ 670750 ]6331 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Thomas MiddekeGeschrieben von Josef Mäschle"§17 GaragenVO Bayern: (4) 1In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen ...bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden."

Bitte zitier mich oder die Rechtsquellen so, dass der Sinn nicht völlig verfälscht wird...

Damit wird dein Rechenbeispiel leider überflüssig, denn:

Die brennbaren Flüssigkeiten dürfen nur in Kleingaragen gelagert werden.

Kleingaragen sind solche mit einer Fläche bis 100m².

Die Mindestparkplatzfläche beträgt 2,3 * 5 m = 11,5 m².

Bereits die Fläche von 9 Parkplätzen ohne Bewegungsflächen macht die Sache zur Mittelgarage.

Bei 25 Mietparteien kann ich sicherlich von mindestens einem Stellplatz für die Hälfte der Mietparteien ausgehen, damit ist die Sache durch und die minimalistischen 20 Liter Sprit darfst Du in der Mittelgarage auch nicht lagern.

Deshalb habe ich gleich die andere Lösung vorgeschlagen.


Gruß aus dem Saarland

Jo




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 07.03.2011 20:28 Alex7 K.7, Nürnberg
 07.03.2011 20:59 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 07.03.2011 21:54 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 07.03.2011 22:07 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 07.03.2011 23:20 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 08.03.2011 00:21 Mich7ael7 B.7, Freigericht-Somborn
 08.03.2011 00:39 ., Dortmund
 08.03.2011 00:45 ., Thierstein
 08.03.2011 07:37 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel

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