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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge | ||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 670731 | ||
Datum | 07.03.2011 19:43 MSG-Nr: [ 670731 ] | 10393 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Jeder Hersteller/Aufbauer wird Dir das mehr oder weniger zusichern, nochmal: Wie wertest Du die Unterschiede? Nicht den Hauch einer Ahnung, wie wertest Du es denn ? Geschrieben von Ulrich Cimolino Nach Größe der Werkstatt? Sicher sind das alles interessante wichtige Fragen, nur wird es bei so viel prüfen, hinterfragen bewerten wohl kaum jemals zu einem Ergebnis kommen. Egal wie Hauptsache kompliziert und unübersichtlich muss es in deutschen Landen sein und das leider nicht nur bei solchen Dingen. Ist nicht persönlich gemeint ;-) Olf | ||||
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