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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 670635 | ||
Datum | 07.03.2011 13:06 MSG-Nr: [ 670635 ] | 10531 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Edelmann Ist es zweckdienlich wenn dann eventuell keiner mehr übrig bleibt? Bei einer Punktewertung hat man halt dann verschiedene Punktezahlen und kann z. B. bewerten wenn Hersteller A keine Energiebilanz geliefert hat und Hersteller B die Gewichtsreserve nicht einhält und Hersteller C die geforderten Achslasten nicht einhält. Bei deiner digitalen Bewertung hast du kein Angebot mehr, mit einer Punktewertung hast du 3 Angebote mit unterschiedlichen Punkten bei denen du vorher festgelegt hast wie wichtig dir die einzelnen Anforderungen sind. 1. vorher überlegen und nichts Unmögliches fordern... 2. notfalls aufheben und ein Verhandlungsverfahren durchführen Ansonsten bekommst Du ggf. ein Auto mit einer tollen Energiebilanz, das leider viel zu schwer ist... (insgesamt, und auf den Achsen) Nochmal: Wieso holt sich jeder Bauherr einen Architekten, aber kaum eine v.a. kleineren Fw einen der sowas öfter als nur alle paar Jahre macht? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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