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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | BY: Weitergabe von Melderegisterdaten Jugendlicher z. Nachwuchswerbung | 14 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 670180 | ||
Datum | 03.03.2011 17:39 MSG-Nr: [ 670180 ] | 4075 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Wenzel Ups, das wäre dann nach meinem Empfinden wohl Rechtsmissbrauch, wenn der Datenschutz dann nicht beachtet werden muss, wenn es dem Wohl der Gemeinde gilt. ... nur fehlt es dem o.g. Fußballverein (beim bayrischen BRK wäre ich aufgrund seiner besonderen Rechtsstellung vorsichtig) der nach dem bay. Meldegesetz geforderten Eigenschaft einer "Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle". Gruß Gerhard | ||||
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