Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | BY: Weitergabe von Melderegisterdaten Jugendlicher z. Nachwuchswerbung | 14 Beiträge |
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 670176 |
Datum | 03.03.2011 17:27 MSG-Nr: [ 670176 ] | 4111 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Jürgen WenzelDieses Recht bzw. diese Möglichkeit müsste denn ja auch für alle anderen, die in irgendeiner Form als gemeinnützig anerkannt sind, gelten.
Es dürfte sich wohl weniger um gemeinnützige Zwecke gehen als vielmehr um die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Denn genau darin unterscheiden sich die Feuerwehren von Kaninchenzüchtern oder Tischtennisvereinen.
(Und deshalb habe ich auch immer Probleme damit, die Personalgestellung durch Feuerwehrvereine wie in Bayern zu verstehen. Zum Glück ist das in NRW anders: die Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung. Mit Mann und Maus. Oder besser Auto, Schlauch und Personal.)
Grüße vom Niederrhein
Mario
Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.
"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)
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