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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 138 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 K.8, St. Johann - Bleichstetten / Baden-Württemberg | 669891 | ||
Datum | 01.03.2011 20:34 MSG-Nr: [ 669891 ] | 117088 x gelesen | ||
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Hallo Forum, Wie viel ein Gehweg aushalten muss, lässt sich so pauschal nicht sagen. In der Regel ist es so, dass, je nach Frostempfindlichkeitsklasse (F1-F2) die Frostschutzschicht dimensioniert wird. Im großen und ganzen um die 30cm. In unserer Gegend (Schwäbische Alb, Neckarraum) wird diese als kombinierte Frostschutz- und Tragschicht (KFT) ausgeführt. Daruaf folgt der Asphalt-Oberbau (und nicht wie heir schon mehrfach geschrieben Teer. Teer ist nicht mehr zulässig, da u.a. Umweltschädlich. Es gibt AGT's die darauf Wert legen nicht aus Gaßflaschen zu schnaufen. Und so gibt's auch Straßenbauer die darauf Wert legen dass nicht geteert wird;)) In Gehwegen bewegt sich die Dicke von Asphalt Trag- und Deckschicht insegsamt im Bereich zwischen 8 und 10 cm. Meistens 4cm Tragschicht (Zur Lastabtragung) und 4cm bei der Decke (Verschleißschicht). Ich würde jetzt eher darauf tippen dass an besagtem Gehweg der Unterbau nicht richtig verdichtet war und sich evtl. im Bereich von schonmal ausgebesserten Stellen (z.B. in Folge von Leitungsarbeiten) Setzungen gab/gibt und der Drehleitermaschinist eben genau so eine Stelle mit der Abstützung getroffen hat und der Asphalt darauf hin gebrochen ist. Und zur Radlast kann ich noch sagen, dass im Straßenbau gelehrt wird, dass die Radlast zwischen 1kN und 57,5kN variieren kann, je nach Fahrzeug. mit kameradschaftlichen Grüßen vom Straßenbau | ||||
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