Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge |
Autor | Rein8hol8d B8., Kirchenpingarten / Bayern | 668983 |
Datum | 25.02.2011 13:56 MSG-Nr: [ 668983 ] | 11906 x gelesen |
Hallo,
prinzipiell wird mir jeder recht geben, wenn ich sage, dass ich im Bedarfsfall keine Weltreise zum Servicewerkstatt unternehmen möchte. Kurze Wege sind auch eine Zeitfrage, das sollte man gerade bei ehrenamtlichen Helfern berücksichtigen. Andererseits hat ja auch ein Anbieter die (ureigene) freie Wahl, wie dicht er sein Servicenetz gestalten will. Sonst könnte man ja (mit Verweis auf mögliche Diskriminierung) auch eine Beschaffung von einem (jetzt mal fiktiven) Hersteller in Südspanien in Betracht ziehen, bei der jener Hersteller in D gar kein Servicenetz unterhält. Ergebnis: zwar total undiskriminierende Beschaffung, aber der Serviceaufenthalt gerät zur Wochentour...
Ob man das will...
Und wie schon gesagt: wenn meine Konkurrenz ein dichteres Servicenetz unterhält, dann muss ich eben mitziehen, oder die Konsequenzen tragen. Nennt sich freie Marktwirtschaft...
mkg
Reinhold Bauer
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