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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 138 Beiträge | ||
Autor | Fran8k B8., Nottuln / NRW | 668830 | ||
Datum | 24.02.2011 11:28 MSG-Nr: [ 668830 ] | 118113 x gelesen | ||
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Ja, das ist wirklich spannend: Unterstellen wir mal, dass tatsächlich eine nicht ausreichende (wer auch immer das wie definiert hat) Tragfähigkeit des öffentlichen Verkehrsraumes gegeben sei. Jetzt ist es so, dass die untere Bauaufsicht (UBA) als zuständige Behörde Kenntnis davon bekommen hat, sei es über die Presse oder über ein anderes Amt der selben Gemeinde ("Feuerwehr"). Hat jetzt die UBA nicht sogar die Verpflichtung zum Einschreiten? JA, denn: Fehlender 2. RW bedeutet "konkrete Gefahr", damit Nutzugsuntersagung mit sofortiger Vollziehung. Kommentar von einer Sachbearbeiterung einer UBA: Gut, dass das nicht bei uns passiert ist. Damit macht man sich definitiv keine Freunde und eine solche Maßnahme ist sehr unpopulär :-) Viele Grüße, Frank | ||||
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