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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 138 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 668806 | ||
Datum | 24.02.2011 09:00 MSG-Nr: [ 668806 ] | 117976 x gelesen | ||
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Mahlzeit. Geschrieben von Frank Borgert Sollten diese engen Gassen eben nicht ausreichend tragfähig sein, fehlt den Gebäuden oberhalb des 2. OG der 2. Rettungsweg, sofern kein 2. Treppenraum vorhanden ist. Angenommen der Fall, dass die Straße nicht schon seit 200 Jahren im heutigen Zustand ist sondern im Zuge einer "Stadtverschönerung" in den letzten Jahren so ausgebaut wurde: Müsste hier nicht dem zuständigen Baulastträger ein Versäumnis vorgeworfen werden mit der Folge, dass er ggf. für finanzielle Schäden auch der Anlieger haftet? (und: wenn Bauaufsicht und Straßenbaulastträger Teil der selben Behörde sind, wie groß ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass man sich zu so einer Untersagung durchringt?) Gruß, Henning | ||||
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