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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | UVV?!?! | 58 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 668546 | ||
Datum | 22.02.2011 17:37 MSG-Nr: [ 668546 ] | 11373 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Markus Weber eben nochmal nachrecherchiert... Die Vorschriftenlage dazu ist schon mind. 3 Jahrzehnte... VBG 40: § 32 Befördern von Personen (1) Maschinenführer von Erdbaumaschinen dürfen Personen nur auf Plätzen mitfahren lassen, die vom Hersteller dafür vorgesehen sind. (2) Erdbaumaschinen dürfen erst nach Zustimmung des Maschinenführers und nur bei Stillstand der Maschine bestiegen oder verlassen werden. (3) Mit Arbeitseinrichtungen von Erdbaumaschinen dürfen Personen nicht befördert werden. (4) Arbeitseinrichtungen von Erdbaumaschinen dürfen nicht als Arbeitsbühne benutzt werden. Dies gilt nicht für Arbeitsplattformen, die an Hydraulikbaggern und Ladern fest angebracht werden können und für die der Hersteller in der Betriebsanleitung für diesen Zweck besondere Festlegungen getroffen hat. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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