Rubrik | Einsatz |
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Thema | UVV?!?! | 58 Beiträge |
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern | 668529 |
Datum | 22.02.2011 16:03 MSG-Nr: [ 668529 ] | 11337 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Thomas EdelmannNicht jede gängige Regel oder UVV wurde für die Feuerwehr aufgestellt und ist für sie anwendbar. Als Beispiel sei mal die UVV Forsten genannt, hälst du dich daran im Feuerwehreinsatz?
Nach Möglichkeit halte ich mich auch an die UVV Forsten und andere.
"Nach Möglichkeit" heisst für mich eine Güterabwägung vorzunehmen. Entspricht das Eingehen von Risiken dem zu erwartenden Erfolg? Oder wie Kollege J.O. Unger es so treffend formulierte: "Wer rettet hat recht".
Gruß Knut
"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)
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