Rubrik | Einsatz |
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Thema | UVV?!?! | 58 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 668523 |
Datum | 22.02.2011 15:12 MSG-Nr: [ 668523 ] | 11391 x gelesen |
Geschrieben von Knut Kobbe§ 21. (1) Für das Heben von ArbeitnehmerInnen dürfen nur dafür geeignete Arbeitsmittel benutzt
werden. Dazu gehören insbesondere Hubarbeitsbühnen, Mastkletterbühnen, Fassadenbefahrgeräte, Hängebühnen,
Hebeeinrichtungen von Bühnen und vergleichbare Arbeitsmittel. Auf Arbeitsmitteln, die zum
Heben von Lasten bestimmt sind, dürfen ArbeitnehmerInnen nur befördert werden, wenn sie über gesicherte Einrichtungen zur Personenbeförderung verfügen, insbesondere Arbeitskörbe.
Ich kann nicht erkennen, dass befördert oder gehoben wurde. Beförderung ist die durchgeführte Ortsveränderung von Personen und Sachen mittels technischem Gerät. Heben ist die durchgeführte Niveauänderung von Sachen oder Personen von einem tieferen Punkt an einen höheren Punkt durch technisches Gerät. Und ob es nun sicherer ist von einer tragbaren Leiter aus zu arbeiten oder in einer Ladeschaufel zu sitzen und ständig der riesigen Gefahr ausgesetzt zu sein aus der Schaufel zu fallen, darüber kann man schon diskutieren.
Ich habe auch schon aus Schaufeln heraus gearbeitet. Gerade wenn man mit großem Werkzeug (MKS, Schlagbohrer, etc.) arbeiten muss ist das zweifelsfrei sicherer als auf einer Leiter. Das ein Gerüst aus Sicht des Sicherheitsbeauftragten noch besser wäre ist unbestritten. Dass du aber die Eingerüstung eines brennenden Hauses oder das stumpfe abbrennen lassen für feuerwehrseitig gute Lösungen hältst lässt mich an deiner Fachkompetenz zweifeln.
Gruß,
Markus
Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.
J. Mäschle, Forums-Philosoph
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