Rubrik | Einsatz |
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Thema | UVV?!?! | 58 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 668431 |
Datum | 22.02.2011 05:53 MSG-Nr: [ 668431 ] | 11808 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Gerrit Lamade4 vermisste Personen bei Gebäude in Vollbrand sollten eigentlich eine Diskussion über UVV erübrigen.
Warum? Weil das Risikio des Eintritts einer Schädigung der FA höher ist als die realitische Chance auf Rettung?
Grüße, BeschFl
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)
"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)
Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung
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