Der Standort eines ELW wird ja üblicherweise aus führungstaktischen Erwägungen (Bildung einer Wagenburg) bestimmt. An Wetterhilfsbeobachtungen, insbesondere an Messungen von Windrichtung und -geschwindigkeit, sind jedoch bestimmte örtliche Anforderungen zu stellen. In vielen Fällen kann also eine qualifizierte Wetterhilfsbeobachtung gar nicht am Standort des ELW durchgeführt werden. Ich würde deshalb Einrichtungen zur Wetterhilfsbeobachtung eher an ein Fahrzeug, das im Einsatz mobiler ist, gewissermaßen einen Erkunder (gemeint ist nicht der ABC-ErkKW des Bundes), bauen.
Im Übrigen schlage ich vor, die alte KatS-DV 507 anzuschauen. Dort sind Anforderungen an Wetterhilfsbeobachtungen beschrieben.
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