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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenträger bei (berechtigter) Wohnungsöffnung durch Nachbarn | 13 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 667402 | ||
Datum | 16.02.2011 07:09 MSG-Nr: [ 667402 ] | 4870 x gelesen | ||
Hallo! mein GMV sagt mir, dass dies ein Glasbruch ist. Und das habe ich in meiner Hausratversicherung mit abgedeckt. Nächste Frage: Über welche Summe sprechen wir hier? 150 € für ne neue Einsatzscheibe oder 2000€ für hangeschliffenes Musterglas. Bei ersterem würde ich als verunglücker mit dem Versicherungsvertreter meines Vertrauens sprechen. Wie gesagt, muss nicht richtig sein..... Wobei die Praxis als Handwerker im Auftrag größerer Wohnungsbaugesellschaften zeigt, dass diese meist den Schaden regulieren. Gruß Martin | ||||
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