Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kostenträger bei (berechtigter) Wohnungsöffnung durch Nachbarn | 13 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8S., Haar / Bayern | 667396 |
Datum | 16.02.2011 00:16 MSG-Nr: [ 667396 ] | 5034 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
Basisstation (Digitalfunk)
Geschrieben von Henning KochFalls es nicht ohnehin ihre eigene Tür war, müsste sie dem Vermieter für den Schaden haften, als Rechtsgrundlage sehe ich erstmal den §904 BGB.
Genau, sagt mein GMV auch.
Geschrieben von Henning Kochaber das ist nur aus der Hüfte geschossen und IANAL
Genau das ist auch mein Problem :-)
Trotzdem Danke,
Grüße,
BS
"Dunkel die andere Seite ist, seehr dunkel"......"Yoda! Halt den Mund und iss dieses verdammte Toastbrot!"
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