Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kostenträger bei (berechtigter) Wohnungsöffnung durch Nachbarn | 13 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8S., Haar / Bayern | 667394 |
Datum | 16.02.2011 00:06 MSG-Nr: [ 667394 ] | 5219 x gelesen |
Basisstation (Digitalfunk)
Geschrieben von Manuel SchmidtRechtfertigender Notstand
m.E. am ehesten.
Geschrieben von Manuel SchmidtAuf bitten des "Insassen".
Das Klopfen der Rentnerin mit dem WC-Deckel würde ICH so interpretieren, sehen das die Juristen genauso?
Geschrieben von Manuel SchmidtWem gehört die Tür?
Der Wohnung (und damit zur Mietsache)
Zum Wohngebäude (wie der Flur) und damit zum Vermieter
Das war der unmittelbare Zugang zur Wohnung.
Ich hoffe, Dir helfen diese Infos zur genaueren Betrachtung weiter!
Grüße,
BS
"Dunkel die andere Seite ist, seehr dunkel"......"Yoda! Halt den Mund und iss dieses verdammte Toastbrot!"
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| 15.02.2011 23:51 |
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Seba7sti7an 7S., Haar |
| 15.02.2011 23:56 |
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., Dortmund |
| 16.02.2011 00:06 |
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Seba7sti7an 7S., Haar | |