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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Kostenträger bei (berechtigter) Wohnungsöffnung durch Nachbarn | 13 Beiträge | ||
| Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 667392 | ||
| Datum | 15.02.2011 23:56 MSG-Nr: [ 667392 ] | 5608 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Schöttner Nun wurde mir die Frage gestellt, wer für die Kosten der Scheibe aufkommt, folgende Antworten standen im Raum: Es kommt auf verschiedene Dinge an: Rechtsgrundlage: Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Scheibe zerstört? Rechtfertigender Notstand Geschäftsführung ohne Auftrag Auf bitten des "Insassen". (und um die Sache abzurunden falls die Fw da ist: Auf Grundlage des jeweiligen Feuerwehrgesetztes) Wem gehört die Tür? Der Wohnung (und damit zur Mietsache) Zum Wohngebäude (wie der Flur) und damit zum Vermieter | ||||
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