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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreistellung scheitert an Abteilungsleitern4 Beiträge
AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW666686
Datum11.02.2011 22:13      MSG-Nr: [ 666686 ]1885 x gelesen

Jetzt bildet sich auch noch ein Arbeitskreis, um die Abteilungsleiter zu maßregeln...

Aktueller Zeitungsbericht:

Die Arbeitgeber sind laut Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) zur Freistellung von Einsatzkräften verpflichtet, „aber die Wirklichkeit sieht anders aus“, heißt es in dem Papier des Arbeitskreises. Die Chefs erklärten ausdrücklich ihre Teilnahme, Abteilungsleiter oder direkte Vorgesetzte drohten hingegen mit Sanktionen. Dazu komme der Druck von Kollegen, die die Arbeit miterledigen müssten. Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst würden mit Verweis auf dünne Personaldecken nur widerwillig freigestellt.

Also ich hab noch keinem gedroht, ich glaub, ich schreib mal nen Leserbrief...


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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 31.01.2011 22:57 Adri7an 7H., Lippstadt
 31.01.2011 23:10 Alex7and7er 7P., Bonn
 01.02.2011 09:46 Chri7sti7an 7M., Dassow
 11.02.2011 22:13 Adri7an 7H., Lippstadt

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