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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Diskussionswürdig | 98 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 666198 | ||
Datum | 09.02.2011 07:37 MSG-Nr: [ 666198 ] | 49189 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Frank Hauwetter ... zum Beispiel anstatt Ausrücke- und Anfahrtszeiten sowie personeller und materieller Leistungsfähigkeit vorangig politische Aspekte bzw. eigene Vorlieben von Entscheidungsträgern einfliessen zu lassen ? ... ich verstehe jetzt deine Aufregung nicht - oder ich habe deinen Beitrag falsch interpretiert. Fakt ist: In Hessen hat man vor einigen Jahrzehnten bereits erkannt, dass gemäß HBKG (oder damals BrSchHG) im jeweiligen Gemeindegebiet die örtliche Feuerwehr zuständig ist. Das gilt dann theoretisch auch für einen das Gemeindegebiet streifenden Autobahnabschnitt, auch wenn es dort weder eine Auffahrt noch eine entsprechend leistungsfähige Feuerwehr (wasserführendes Fahrzeug, TH usw.) gibt. Daher wurde festgelegt, dass bestimmte Autobahnabschnitte von bestimmten, vornehmlich Stützpunktfeuerwehren, betreut werden, unabhängig von der Gemeindezugehörigkeit der Einsatzstelle. Das hat mit politischen Aspekten und Vorlieben erstmal nix zu tun - und genau deshalb wunderte es mich, dass das in anderen Bundesländern so komplett anders sein sollte... "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | ||||
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