Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Feuerwehrleute müssen Malteser huckepack nehmen | 63 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 666046 |
Datum | 08.02.2011 11:55 MSG-Nr: [ 666046 ] | 15855 x gelesen |
Infos: | 08.02.11 Online-Anzeigeformular
|
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Geschrieben von Julian HolsingTheoretisch schon, aber welcher Arbeitgeber stellt zwei Paar Stiefel zur Verfügung?
Und, was macht so ein "Arbeitgeber", wenn nun zufällig ein Stiefel im Einsatz seine Sohle verliert ... oder, ganz, ganz schlimm, die Schürsenkel reißen?
Ein weiterer Punkt aus dem Bericht: Für Polizeisprecher Burkhard Rick ist es allerdings fraglich, ob die zögerliche Haltung der Retter nicht auch ein Fall der unterlassenen Hilfeleistung sein könnte. Vorstellbar, wenn man weiß, dass Polizisten zur Menschenrettung schon mit Uniform und Dienstpistole in Gewässer gesprungen sind.
Diese Aussage sehe ich sehr kritisch.
Der Bürger hat einen Anspruch auf polizeiliches Einschreiten, wenn z.B. sein akut Leben bedroht ist (Art. 2 II GG) - ohne das die Polizeibeamten eine mögliche eigene Gefährdung geltend machen können (Ermessensreduzierung).
Es gab da mal (vor vielen Jahren) den Fall eines Wohnungsbrandes, bei dem die Besatzung eines Rettungswagens zusammen mit einer Streifenwagenbesatzung die (den?) Wohnungsbewohner retten konnten. Die Polizeibeamten erhielten eine Belobigung, die Rettungsdienstler eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung - zu Recht, wie das zuständige Arbeitsgericht damals feststellte. Beschäftigte dürfen sich durch ihr Verhalten nicht selbst in Gefahr bringen.
(Hab die Unterlagen leider nicht mehr ... war IMHO ein Artikel in der Zeitschrift "Rettungsdienst")
Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|