Moin
Geschrieben von Markus WeberDie Feuerwehr ist keine Rechtspersönlichkeit, wenn dann werden sie der Gemeinde für die Feuerwehr zur Verfügung gestellt Richtig, da sollte man "Feuerwehr" durch "Gemeinde Nordheim" ersetzen. Ggf. ergänzt um "für die Freiwillige Feuerwehr Nordheim".
Geschrieben von Markus WeberDie Phrase, dass die Ausrüstung Eigentum des Vereins bleibt ist m.M.n. nicht nur Schwachsinnig, sondern so auch nicht durchführbar. Der Verein übergibt sie der Gemeinde, dann geht es nicht nur in deren Besitz, sondern auch in deren Eigentum über. Nö. Der Verein kann die Sachen übergeben (was nicht dasselbe wie übereignen ist), damit die Gemeinde sie - durch die Feuerwehr - nutzen kann. Er bleibt aber Eigentümer und kann den Kram somit auch zurückfordern. Ginge z.B. im Wege der Leihe... aber man kann dank Vertragsfreiheit da auch was eigenes vereinbaren. Es gehört aber in der Tat nicht in die Vereinssatzung, sondern sollte im Einzelfall mit der Gemeinde geklärt und vereinbart werden.
Ich finde es am korrektesten, wenn die Beschaffung mit der Gemeinde abgestimmt ist und das Gerät dann nach dem Kauf durch den Verein an die Gemeinde übereignet wird. Dann bekommt der Verein seinen lobenden Zeitungsartikel und ist danach komplett raus.
Orte, in denen so etwas "unmöglich" ist, sind desöfteren solche, wo entweder der Verein Zeug mit erheblichen Unterhaltskosten der Gemeinde unterschieben wollte oder die Gemeinde gesponsortes Gerät kurz nach Übereignung in den Nachbarstadtteil versetzte... beides nicht die feine Art.
Gruß,
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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