Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Mal ein paar Infos zum Thema EN 471 | 23 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 665608 |
Datum | 04.02.2011 19:58 MSG-Nr: [ 665608 ] | 13056 x gelesen |
Infos: | 14.03.14 HFUK Nord: Sicherheitsbrief Nr. 24 - PSA
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Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von Ulrich WolfIm hess. Erlass Feuerwehr-Bekelidungsrichtlinie wird zwar auch nicht geschrieben, das HuPF Warnkleidung nach EN 471 ist, allerdings steht bei Ziffer 5. das auf Tragen zusätzlicher Warnkleidung EN 471 verzichtet werden kann, wenn die Feuerwehrüberjacke mit Warnstreifen nach Vorgaben der HuPF1 ausgestattet ist.
das nennt sich versicherungsdeutsch "Etwa-Wirkung" - und bei realistischer Betrachtung ist das genau das, was die normalen Einsatzkräfte brauchen, weil ich immer noch keine EN 471-Kleidung kenne, die das realistisch im Fw-Einsatz lange ist... (mit Verschmutzungen von Brandruß bis Ölflecken und n Wäschen/Reinigungen dazu).
Geschrieben von Ulrich WolfIch persönlich bin zwar der Meinung, das eine Warnweste nicht schadet, aber gerade dieser Punkt im Erlass wird von vielen als "Warnwestenbefreiung" angesehen..
Es ist nicht verboten, sondern mehr als sinnvoll, jemandem mit der Aufgabe "Verkehrsasicherung spezialisiert auszustatten. Da gehören dann zB. Warnwesten dazu.
Es ist unfug, sowas an Führungskräftekennzeichnungswesten, Angriffstrupps/Rettungstrupps ovam zu diskutieren.
Ich bin immer wieder fassungslos, wie lange und wie oft neu wieder über Dinge diskustiert wird, die n-fach durchgekaut wurden...
Wie wäre es mit einer FAQ dazu? => Christian?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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