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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Mal ein paar Infos zum Thema EN 471 | 23 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 665604 | ||
Datum | 04.02.2011 19:00 MSG-Nr: [ 665604 ] | 12727 x gelesen | ||
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Im hess. Erlass Feuerwehr-Bekelidungsrichtlinie wird zwar auch nicht geschrieben, das HuPF Warnkleidung nach EN 471 ist, allerdings steht bei Ziffer 5. das auf Tragen zusätzlicher Warnkleidung EN 471 verzichtet werden kann, wenn die Feuerwehrüberjacke mit Warnstreifen nach Vorgaben der HuPF1 ausgestattet ist. - Ich persönlich bin zwar der Meinung, das eine Warnweste nicht schadet, aber gerade dieser Punkt im Erlass wird von vielen als "Warnwestenbefreiung" angesehen.. Also alles nur halb so wild? Gruß Ulli Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | ||||
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