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Meines Erachtens
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBMA System im THW Ortsverband10 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW665165
Datum01.02.2011 18:05      MSG-Nr: [ 665165 ]3035 x gelesen

Geschrieben von Gunnar KreidlDas Problem bei der Nutzung desy Gebäudes war, das das Staatliche Hochbauamt einige änderungen eingefordert hat, diese von der Gemeidne vor der Nutzungsänderung auch so eingefordert wurde.

das in Verbindung mit

Geschrieben von Gunnar KreidlNur gibt es einen gültigen Mietvertrag den man so leicht nicht kündigen kann. Wurde schon von der Rechtsabteilung der BIMA geprüft

versteh ich nicht....

M.E. dürftet Ihr die vermietete Immobilie dann so gar nicht nutzen, der Mietvertrag wäre dann ggf. sogar nichtig bzw. fristlos kündbar spätestens nachdem erneut erhebliche Forderungen vorliegen, die nicht so umgesetzt werden sollen, weil ja im Mietvertrag hoffentlich drin steht, wofür Ihr das braucht...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 01.02.2011 10:48 ., Wüstenrot
 01.02.2011 11:04 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.02.2011 11:06 ., Nürnberg
 01.02.2011 11:50 Manf7red7 K.7, Löwenstein
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 01.02.2011 12:59 ., Wüstenrot
 01.02.2011 13:38 Rein7har7d M7., Herdecke
 01.02.2011 14:32 ., Wüstenrot
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