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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Fehlzeiten B 1 in NRW | 3 Beiträge | ||
Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 663915 | ||
Datum | 24.01.2011 12:35 MSG-Nr: [ 663915 ] | 1605 x gelesen | ||
Hallo, aus der Praxis waren es in meinen B-Lehrgängen immer so bis zu 10%. Also 10 Tage Lehrgang = max. 1 Tag, bei 40 Tagen max. 4 Tage. Teilabschnitt z.B. 32Std. = 3,2 Std. usw. Bis zu diesen Fehlzeiten konnten das die Ausbilder wohl irgendwie selber regeln. Bei allem was darüber gelegen hätte, musste der Leiter des IdF NRW bzw. der jeweiligen BF (beim GAL) entscheiden. Wir hatten aber niemanden der in den Grenzbereich gekommen ist. Die 10% hat man immer mal "irgendwo gehört". Bb das einfach nur gängige Praxis ist oder wirklich irgendwo steht, kann ich Dir nicht sagen. Gruß, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | ||||
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