Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrzeugführung und Einsatzleitung (Nds.) | 63 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 663824 |
Datum | 23.01.2011 13:13 MSG-Nr: [ 663824 ] | 19097 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Löschgruppenfahrzeug
Einsatzleitwagen
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleitwagen
Geschrieben von Kim SchmidtAlso nimmst Du auch zum abstreuen einer Ölspur nur 2 Mann mit, denn die bekommst Du bezahlt. Nette Konstruktion.
Da ich hier keine Ölspuren abstreue, würde hier auch ein Mann reichen um ein oder zwei Schilder aufzustellen und den Bauhof bzw. die Fachfirma zu informieren. Auch gut konstruiert, oder?
Geschrieben von Kim SchmidtDer von ihm zur Brandbekämpfung eingesetzte GF des LF, kann sich um seinen Auftrag kümmern und muss sich nicht um nachrückende Kräfte oder Nachforderungen kümmern. Wäre er ohne den vorgereisten ELW da, müsste er sich auch um genau 1 Nachforderung kümmern. Das sollte er hinbekommen, das schaffen diverse GF, bei denen wg. Nichtvorhandensein im Erstschlag generell kein ELW dabei ist, schließlich auch.
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
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| 20.01.2011 12:39 |
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Jens7 H.7, Wildeshausen |
| 20.01.2011 12:59 |
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., Marburg |
| 20.01.2011 13:46 |
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., Dinslaken |
| 20.01.2011 14:16 |
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., Marburg |
| 20.01.2011 14:27 |
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., Dinslaken | |