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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kat-Alarm | 17 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 663704 | ||
Datum | 21.01.2011 23:24 MSG-Nr: [ 663704 ] | 3760 x gelesen | ||
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Geschrieben von Claudia Christ die Kosten traegt das Land Da muss ich Dir wiedersprechen, wer die Musik bestellt bezahlt auch. Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz: §31 Abs 1 (1) "Die Katastrophenschutzbehörden tragen die Kosten des Katastrophenschutzes, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. 2 Die Kosten werden im Rahmen des Finanzausgleichs gedeckt." Hier sind m.E. die Kosten für Organisation, Vorhaltung und Ausbildung im Kat-Schutz gemeint. Abs 3 (2) Bei Katastrophen ungewöhnlichen Ausmaßes gewährt das Land den Katastrophenschutzbehörden Zuwendungen zu den Kosten der Katastrophenbekämpfung. Das Land kann also einen Teil der Kosten der Katastrophenabwehr tragen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas Becker | ||||
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