Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrzeugführung und Einsatzleitung (Nds.) | 63 Beiträge |
Autor | Jens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen | 663621 |
Datum | 21.01.2011 14:45 MSG-Nr: [ 663621 ] | 19458 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Geschrieben von Sebastian WeißNur, falls der von dir gestern zitierte Erlass auch Uropas Zeiten noch gültig ist. Und nur, falls man dererlei taktischen Murks unbedingt beibehalten möchte. Automatische Übernahmen funktionieren in der Realität selten bis nie, unterbinden meist ein ordentlichen Übergabegespräch und werden garantiert nirgends dokumentiert. Wenn mal was schief läuft ist das die perfekte Basis, damit mind. drei Mann plötzlich sagen "Ich? EL? Neee, zu dem Zeitpunkt war.... schon/wieder/nicht mehr...Chef. Ich nix Schuld." Uropas Erlass ist Mangels einer eigenen Dienstanweisung gültig.
Geschrieben von Sebastian WeißWillst du das ganze Drama auch noch auf die Fahrzeugebene herunterbrechen, und den ausreichend qualifizierten GF nicht seine Gruppe führen lassen? Ja. Natürlich nur theoretisch. In der Praxis tritt dies in Kraft:Ich hab mir als GF nicht von hinten mitgereisten ZF reinreden lassen und ganz wenige auch mal deutlich drauf hingewiesen, wer momentan das sagen hat. Ich habe mir aber öfters mal von "altgedienten" Führungskräften im Mannschaftsraum einen Tipp geholt oder eine solche als Melder mitgenommen. So lernt man mehr, als wenn einem kurz nach dem Eintreffen alles entrissen wird.
Es geht wirklich nur um die rechtliche Zerpflückung der Zuständigkeiten.
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| 20.01.2011 12:39 |
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Jens7 H.7, Wildeshausen |
| 20.01.2011 12:59 |
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., Marburg |
| 20.01.2011 13:46 |
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., Dinslaken |
| 20.01.2011 14:16 |
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., Marburg |
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., Dinslaken | |