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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrzeugführung und Einsatzleitung (Nds.) | 63 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 663589 | ||
Datum | 21.01.2011 12:22 MSG-Nr: [ 663589 ] | 19650 x gelesen | ||
In Niedersachsen wird dieser Lehrgang nicht dazu benötigt. Durchaus aber sinnvoll, denn hier ist der Ortsbrandmeister ja Einsatzleiter, auch wenn weitere Kräfte der Gemeinde angefordert werden. Natürlich könnte dann der Gemeindebrandmeister die Einsatzleitung übernehmen, allerdings sollte ein Ortsbrandmeister meiner Meinung nach in der Lage sein, einen Zug zu führen, wenn es denn im Bereich des Wahrscheinlichen liegt dass er Einheiten > Gruppenstärke führen muss. Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr. | ||||
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