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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeitszeit bei einer Berufsfeuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Marc8o L8., Elsdorf / NRW | 662386 | ||
Datum | 13.01.2011 17:30 MSG-Nr: [ 662386 ] | 7060 x gelesen | ||
Wenn man die AZVO Feu genauer beleuchtet, so hat man in der 48 Std. Woche 29 Stunden Arbeits- und Ausbildungsdienst und 19 Std. Bereitschaftsdienst zu leisten. Bei 24 Std. Dienst in der 48 Stunden Woche würde das de facto bedeuten, dass der Anteil an Arbeits- und Ausbildungsdienst 14,5 Stunden betragen müsste, was aber aus Sicht des Arbeitsschutzes nicht möglich ist. Laut Arbeitszeitverordnung ist auch Arbeitsdienst an Wochenenden und Feiertagen zulässig. In der Woche, wo sich der Feiertag befindet, muss die Arbeitszeit dann allerdings um 1/5 reduziert werden. Somit ist aber wie bereits geschrieben Arbeitsdienst prinzipiell auch an Wochenenden und Feiertagen möglich. Versieht man seinen Dienst in der 54 Std. Woche, beträgt der Anteil des Arbeits- und Ausbildungsdienstes allerdings nur noch 23 Stunden. Man kann vom Ochsen nichts anderes erwarten als Rindfleisch! | ||||
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