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Innenangriff
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaGerichtsverfahren zu Nagelplatten-Bauten13 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)662362
Datum13.01.2011 14:18      MSG-Nr: [ 662362 ]4483 x gelesen
Infos:
  • 13.01.11 VG Minden: Kontrolliertes Abbrennenlassen eines Supermarktes kein ordnungsgemäßer Brandschutz

  • Hallo,
    Geschrieben von Dennis EdnerIMHO war es vor dem Gerichtsurteil besser, jetzt kommt man in Bedrängnis/Versuchung je nach Lage doch noch im IA was zu retten und gefährdet dadurch unnötig Einsatzkräfte
    Gesprochen wie ein wahres Wunderkind. Und mir aus der Seele. Wenn hier die ersten schon wieder das Generalisieren anfangen, dann dreht sich mir der Magen um. Das ist meiner äußerst bescheidenen und beschränkten Ansicht nach eine Einzellfallentscheidung, bei der es um die Duchsetzung irgendwelcher, nicht näher angegebener Genehmigungsauflagen geht.

    Da der verlinkt Zeitungsbericht eher reißerisch-nichtssagend und bezüglich der Fakten äußerst dürftig ist, wird schon hier auf dem Papier was vorgegaukelt.
    Da steht was von Statik drin. Ja und? Dass die Statik passen muss, ist unbestritten, sieht das Baurecht auch so vor. Völlig unabhängig von den baurechtlich eingeführten Vorgaben an den Feuerwiderstand mag sein, dass es sich hier bei der mit "allgemeinanerkannten Regeln der Technik" bezeichneten Formulierung um einen Hinweis auf die DIN 1055-100 handelt, die verlangt, dass das Tragwerk so ausgebildet sein muss, dass im Brandfall durch den Ausfall eines einzelnen Bauteils nicht das Gesamttragwerk versagt. Das muss es aber auch im nicht-Brandfall. Wenn man gegen diese Vorgabe als Bauherr mit der abbrennlass-Begründung vorgeht, dann hat das sicher keine Aussicht auf Erfolg.

    Man könnte meinen, dass hier die Bauaufsichtsbehörde und danach die Rechtssprecher entgegen gültigem Baurecht entschieden haben. Denn in der Regel wird an den Feuerwiderstand der Dächer im Gegensatz zu den tragenden und aussteifenden Teilen des Gebäudes keine Anforderung gestellt. Auch diejenigen, die wesentlich an der Baugesetzgebung beteiligt sind, sehen das mit dem Abbrennen lassen durchaus etwas differenzierter, hier dargelegt.

    Was ist denn dann mit dem typischen Bausparkasseneinheitshäuschen oder dem Doppelhaus, das braucht nämlich auch keinen Feuerwiderstand? (und nicht nur das Dach)
    Und was ist mit der Industriehalle mit Stahltragwerk, da hab ich < 1800m² auch nix!
    F30 bringt dann wirklich Sicherheit, wenn ich weiß, ab wann die Uhr tickt. Also mit BMA. Ansonsten ist auch F30 durchaus gefährlich. Weil was vielleicht stehen bleibt sind die Sparren, die Unterdeckenkonstruktion und die Bedachung an sich sicher nicht. Der Effekt wird wohl fast gleich bleiben, dass wild gewordene Innenangreifer verschüttet werden, vielleicht nur mit ein bissl Holz weniger. Das gefährdet dann dafür aber absturzgefährdend die Rettung-/ Bergungsarbeiten.

    Wäre schön, wenn man da nähere und vor allem verwertbare Informationen bekommen könnte, Urteilsbegründung oder so.

    Grüßla,
    FP


    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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     12.01.2011 18:43 Marc7us 7P., Rahden
     12.01.2011 22:39 Chri7sti7an 7B., Hansestadt Lüneburg
     12.01.2011 23:30 Sven7 T.7, Hamburg
     13.01.2011 14:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.01.2011 13:16 Denn7is 7E., Menden
     13.01.2011 13:19 Denn7is 7E., Menden
     13.01.2011 14:18 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     13.01.2011 14:27 ., München
     13.01.2011 14:50 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     13.01.2011 14:53 ., München
     13.01.2011 08:30 Jürg7en 7G., Gaienhofen
     13.01.2011 12:41 Lars7 T.7, Oerel
     13.01.2011 13:09 Denn7is 7E., Menden

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