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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaGerichtsverfahren zu Nagelplatten-Bauten13 Beiträge
AutorDenn8is 8E., Menden / NW662350
Datum13.01.2011 13:09      MSG-Nr: [ 662350 ]4412 x gelesen
Infos:
  • 13.01.11 VG Minden: Kontrolliertes Abbrennenlassen eines Supermarktes kein ordnungsgemäßer Brandschutz

  • Geschrieben von Jürgen Grafdann brauchen wir das bei anderen Gebäuden ja auch nicht mehr.

    nicht ganz, andere Gebäude stürzen bei Brand nicht so schnell ein, da macht Innenangriff mehr Sinn weil man noch mehr retten kann.
    Bei Nagelplattengebäuden ist es oftmals so, dass der Totalverlust im Brandfall von den Eigentümern (Discounterketten) einkalkuliert ist, da der Neubau billiger ist als Sanierung, die Waren in den Regalen müssen sowieso entsorgt werden wenn sie mit Rauch in Verbindung gekommen sind.
    Vereinfacht gesagt: Bei Totalverlust den Schutt abtransportieren und ein neues Gebäude aufstellen (sind sowieso Fertigteile)ist weniger aufwendig als ein noch stehendes Gebäude zusätzlich erst noch abreißen zu müssen.


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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     12.01.2011 18:43 Marc7us 7P., Rahden
     12.01.2011 22:39 Chri7sti7an 7B., Hansestadt Lüneburg
     12.01.2011 23:30 Sven7 T.7, Hamburg
     13.01.2011 14:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.01.2011 13:16 Denn7is 7E., Menden
     13.01.2011 13:19 Denn7is 7E., Menden
     13.01.2011 14:18 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     13.01.2011 14:27 ., München
     13.01.2011 14:50 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     13.01.2011 14:53 ., München
     13.01.2011 08:30 Jürg7en 7G., Gaienhofen
     13.01.2011 12:41 Lars7 T.7, Oerel
     13.01.2011 13:09 Denn7is 7E., Menden

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