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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Abrechnung von First Responder Einsätze in Bayern? | 61 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 661635 | ||
Datum | 08.01.2011 17:09 MSG-Nr: [ 661635 ] | 16965 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver Meisenberg Wenn die Feuerwehr zur Erfüllung rettungsdienstlicher Aufgaben alarmiert wird (zum Beispiel weil gerade kein Rettungswagen greifbar ist), handelt es sich um eine Amtshilfe. Die Feuerwehr ist dazu verpflichtet und kann ihre Kosten nach § 8 VwVfG erstattet bekommen. Das denke ich nicht. Denn der Rettungsdienst ist keine Behörde und somit ist das ganze auch keine Amtshilfe. | ||||
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