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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Abrechnung von First Responder Einsätze in Bayern? | 61 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 661563 | ||
Datum | 07.01.2011 22:49 MSG-Nr: [ 661563 ] | 17167 x gelesen | ||
Wenn die Feuerwehr zur Erfüllung rettungsdienstlicher Aufgaben alarmiert wird (zum Beispiel weil gerade kein Rettungswagen greifbar ist), handelt es sich um eine Amtshilfe. Die Feuerwehr ist dazu verpflichtet und kann ihre Kosten nach § 8 VwVfG erstattet bekommen. Bei den üblichen First-Responder-Einsätze wird aber gerade keine rettungsdienstliche Aufgabe übernommen; der Rettungsdienst erfüllt in dem Fall seine Aufgaben vollumfänglich selbst. | ||||
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