Rubrik | First Responder |
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Thema | Abrechnung von First Responder Einsätze in Bayern? | 61 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 661562 |
Datum | 07.01.2011 22:43 MSG-Nr: [ 661562 ] | 17640 x gelesen |
Integrierte Leitstelle
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Hilfsorganisation
Geschrieben von Markus Reichart ob die ILS zu einem rein medizinischen Notfall überhaupt die Feuerwehr alarmieren darf... denn die Feuerwehren unterliegt ja eben nicht dem BayRDG, das wollten die HiOrgs ja unbedingt so. Nach dem BayRDGH und der dazu ergangenen neuesten AV steht da auch nur was von Alarmierung von Notfallmitteln vorgesehen, "fremde" Einheiten werden vom BayRDG aber nicht erfasst.
Hallo,
ich warte jetzt nur noch auf den Vorschlag, dass eine ILS telefonisch die Nachbarn des Notfalls zu Erstmaßnahmen auffordern, weil dazu die örtliche Feuerwehr unwillig oder unfähig ist.
Geschrieben von Markus Reichartweil das aus meiner Sicht doch umfangreiche Folgen (nicht nur für die Feuerwehren) haben wird. Kann mir nicht vorstellen, dass sich die Kommunen hier dann "einfach so" weitere Kosten aufs Auge drücken lassen.
Die Kommunen/Landkreise brauchen nur ihrer behördlichen Aufsichtspflicht nachkommen und bei Mängeln für mehr Rettungsdienstmittel sorgen. Die Kosten zur Abdeckung bei unvorhergesehenen Spitzenbelastungen wären in der Tat interessant :-))
Wenn ich das so betrachte, müsste eigentlich die Konsequenz Abzug von Mitteln der Feuerwehr zu den HiOrg sein, damit zumindest flächendeckend die tatsächlichen Notfallbedürfnisse der Bevölkerung abgedeckt werden.
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
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