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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Videoaufnahmen | 26 Beiträge | ||
| Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 661353 | ||
| Datum | 06.01.2011 15:02 MSG-Nr: [ 661353 ] | 8384 x gelesen | ||
Geschrieben von Julian Holsing Grundsätzlich darf ich erstmal alles filmen und fotografieren was ich will. Eine Veröffentlichung kann untersagt werden wenn Persönlichkeitsrechte (in diesem Fall das Recht am eigenen Bild) verletzt werden. Bei der Übung einer Feuerwehr ist dieses allerdings sehr schwer, denn die gezeigten Personen sind dort inner aller Regel Feuerwehrleute und damit Personen des öffentlichen Interesses. Anders sieht dies wieder beim Filmen oder Fotografieren von Opfern aus. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ist eigentlich genauso wie bei Promis. Bilder von Prominenten dürfen doch auch ohne Einverständnis derer veröffentlicht werden, da es sich um Personen des öffentlichen Interesse handelt. Anders sieht es wieder bei deren Kinder aus, die streng genommen keine Personen des öffentlichen Interesses sind, wodurch diese idR verfremdet werden. MkG Johannes bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | ||||
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