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Thema | Eisglätte - Feuerwehrmann von rutschender DLK eingeklemmt | 37 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 661118 |
Datum | 04.01.2011 22:52 MSG-Nr: [ 661118 ] | 10574 x gelesen |
Geschrieben von Christian FischerGrundregel 2: Der Einweiser steht (um Einklemmungen zu vermeiden) nicht zwischen einzuweisendem Fahrzeug und einem Hindernis. Und das gilt davor und dahinter.
Er muß allerdings das Hindernis im Blick haben. Wenn man sich das einzige Bild aus dem Link betrachtet, bei dem man so etwas wie einen Gesamtüberblick hat:
Bild Nummer 3
sieht man, daß das Fahrzeug wohl ziemlich weit seitlich weggerutscht ist. Auf einer von beiden Seite muß ich nunmal als Einweiser stehen und die "Beifahrerseite" war hier wohl die logischere, sie ist für den Fahrer per se schwerer einsehbar und hatte auch das eigentliche Hindernis auf ihrer Seite, das Haus. Stellt sich der Einweiser auf die Seite des Zauns hilft das dem Fahrer nicht allzu viel.
Eigentlich ist hier keine der Grundregeln verletzt worden, es ist einfach dumm gelaufen. Wobei man bei solchen Witterungsbedingungen schon davon ausgehen muß, daß Fahrzeuge ins rutschen kommen können und man aufgrunddessen einen höheren Sicherheitsabstand bzw. eine größere Vorsicht walten läßt.
Mir stellt sich allerdings noch die Frage: Was wollten die mit einer Drehleiter bei einem Kellerbrand? Und jetzt bitte nicht das Beispiel, bei dem aus einem Kellerbrand ein Dachstuhlbrand wurde.
Wünsche dem Kameraden noch gute Besserung und daß er keine bleibenden Schäden erlitten hat.
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