Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | B1 - B3 | 10 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 660874 |
Datum | 03.01.2011 21:05 MSG-Nr: [ 660874 ] | 14654 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Brandinspektorlehrgang, (ZF) gD
1. Abschnittsleiter
2. Anhängeleiter
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Hallo Manuel,
mir ist nur bekannt, das man den RS machen muss. Das dürfte aber in der Laufbahnverordnung stehen.
Die Ausbildung zum Orgl ist mittlerweile zwingend im B4 vorgegeben, nen AL Rd. kenn e ich überhaupt nicht. Von daher gehe ich mal davon aus, das man am RS auch nciht vorbeikommt.
Gruß
Christian
Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!
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