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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fallstricke beim Fw-Führerschein | 24 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 660485 | ||
Datum | 31.12.2010 17:31 MSG-Nr: [ 660485 ] | 4123 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt Nur weil es ein Feuerwehrführerschein ist, und man mit der Aussage: "Als Feuerwehrführerscheinausbilder bist du immer an allem vollkommen schuld" ein schönes Druckmittel hätte. Es steht Dir frei, das anders zu sehen. Ich vermute allerdings, Du bist - wie die meisten, die das hier und anderswo diskutieren! - nicht in der Position das irgendwo verantworten zu müssen... (weder als potentieller Ausbilder, noch als diesen bestimmender Wehrführer/Kdt, noch als die "Scheine" unterschreibender WF/Kdt). Geschrieben von Manuel Schmidt Daher nochmal die Frage: "Wie heißt diese Funktion eigentlich offiziell und richtig?" das dürfte dann durch "Rechtsverordnung" geregelt werden... Wie das am Schluß wirklich heißt, ist vor Gericht aber ziemlich egal... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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