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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fallstricke beim Fw-Führerschein | 24 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 660322 | ||
Datum | 30.12.2010 20:42 MSG-Nr: [ 660322 ] | 4421 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt Wenn der Beifahrende-Feuerwehr-FahrAusbilder nicht eingreifen konnnte, ist ihm persönlich das nicht vorzuwerfen. Nenn mir mal ein paar Situationen, wo das definitiv der Fall ist - und das Verschulden beim Fahrschüler liegen würde (also keiner von außen unwillkürlich einschlägt)... Ich stell mal die Frage, ob nicht ohne die technischen Eingriffsmöglichkeiten der Doppelbedienung nicht noch ein weit vorausschauenderes Handeln vom "Fahrlehrer" verlangt werden würde, damit ggf. verbale Kommandos noch ausreichen...? Und nun? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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