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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fallstricke beim Fw-Führerschein | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 660318 | ||
Datum | 30.12.2010 20:14 MSG-Nr: [ 660318 ] | 4284 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt Wenn der Gesetzgeber in Form einer Rechtsverordung explizit die Möglichkeit einer Ausbildungsfahrt mit einem Fahrzeug ohne Zusatzspiegel, ohne Doppelpedalerie eröffnet, kann man dem Beifahrenden-Feuerwehr-FahrAusbilder doch auch nicht vorwerfen, dass er diese doch ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit nutzte. Die Frage ist, ob er dann die Fahrt überhaupt häte antreten dürfen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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