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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in BW | 94 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 660269 | ||
Datum | 30.12.2010 15:19 MSG-Nr: [ 660269 ] | 42136 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Johannes Schnell
Eben! Der Gesetzgeber nimmt die kommunalen Dienstherren aus der Pflicht und bürdet dafür den meist ehrenamtlichen Leitern der Feuerwehr die Pflicht auf, auch noch Fahrerlaubnisse zu verteilen. Klar soll dieser auch jetzt bei ausgebildeten Klasse C Fahrern einen Blick darauf haben, wen er hinter's Steuer lässt... aber er muss nicht Führerscheinprüfer spielen! Das was mit dem Feuerwehrführerschein passiert zieht bei Haftungsfragen eine für mich noch nicht durchschaubare Rechtsunsicherheit für die Feuerwehrführungskräfte nach sich. MFG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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