Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fallstricke beim Fw-Führerschein | 24 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 660253 |
Datum | 30.12.2010 14:46 MSG-Nr: [ 660253 ] | 4612 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Sebastian RakDir scheint das aber auch neu zu sein, da du das im Thread, auf den ich verwies, bestritten hast.
Die Stelle habe ich jetzt auf die Schnelle aber nicht gefunden.
Vielmehr habe ich schon dort versucht, die notwendige Differenzierung zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftung darzustellen und die Besonderheit, dass den FM(SB) davon abweichend vor allem die Regressmöglichkeit seines Dienstherren persönlich trifft.
Die jetzt hier angesprochene Problematik hat aber mit all dem nichts zu tun, sondern ist OWi-Recht. (und das triff genau wie das Strafrecht immer den "Schuldigen" persönlich, da gibt es keien Amtshaftung!)
Ich hatte aber heute schon einmal den Eindruck, dass es mir nicht gelungen ist, den Unterschied zwischen all dem verständlich herauszuarbeiten...
Gruß,
Henning
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