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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in BW | 94 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 660237 | ||
Datum | 30.12.2010 13:46 MSG-Nr: [ 660237 ] | 42107 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Thomas Klee Glaubt denn wirklich noch jemand, dass ein FW-Sachbearbeiter / Ordnungsamtsleiter / Kämmerer oder Bürgermeister Tausende von Euronen in die Hand nimmt, seinen FW-Leuten einen richtigen Führerschein bis 7,5 t bezahlt, wenn er den gleichen Zweck durch den kostengünstigen Erwerb einer Fahrberechtigung erzielen kann ? vor dieser Entscheidung steht der Betreffende in NRW nicht, hier gibt es schlichtweg keine Rechtsgrundlage für die Fw-Fahrberechtigung. Gruß, Henning | ||||
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