Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | BF kann feuerwehrfremde Tätigkeit verweigern | 20 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 659490 |
Datum | 23.12.2010 22:40 MSG-Nr: [ 659490 ] | 4798 x gelesen |
Feuerwehr
Feuerwehr
Geschrieben von Jan Ole UngerWorauf ich hinaus will, ist die Sache, dass Eiszapfenentfernung (von dene eine Gefährdung ausgeht), und sei es als Beauftragung durch den Verantwortlichen, nicht vergleichbar ist, mit Efeu schneiden am Rathaus.
Da kann ich höchstens einen graduellen Unterschied erkennen. Gefährdung hin oder her, die ist höchst subjektiv, der Übungswert für die DL-Besatzung durch das Anleitern ist vergleichbar. In einem Fall können Gebühren erhoben werden, die die Stadtkasse entlasten, im anderen Fall erspart man der Stadtkasse Ausgaben für einen Hubsteiger. Entscheidend ist doch, dass die Erfüllung der eigentlichen Aufgabe nicht gefährdet ist... Da kommts drauf an, wo die nächste DL herkommt, oder wie schnell man einsatzbereit ist...
Letztlich ist die FW Teil der Stadtverwaltung...
Die FW zeichnet sich doch gerade durch pragmatische Lösungen aus, nicht zuletzt aufgrund des handwerklichen Hintergrunds vieler ihrer Mitarbeiter...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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| 22.11.2010 22:49 |
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Jan 7Ole7 U.7, Hamburg |
| 22.11.2010 22:59 |
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., Bad Hersfeld | |